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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1Apartment Mannheim für Wohnraum-Sucher


1
In Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann auch telefonisch oder per Fax geführt werden. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.


2
Der Auftraggeber teilt 1Apartment innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt eines Angebotes mit, ob ein Abschluß oder die Aussicht auf Abschluß eines Mietvertrages besteht, bzw. warum ein Kontakt mit dem Anbieter erfolglos war oder nicht zustande kam.


3
Der Auftraggeber informiert 1Apartment sofort, wenn sich der Vermittlungsauftrag aus zu benennenden Gründen erledigt hat.


4
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Angebote nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet er für die volle Vermittlungsprovision.


5
Bei Verstößen gegen den Vermittlungsauftrag kann dieser mit sofortiger Wirkung von 1Apartment aufgelöst werden.


6
Mit Abschluß eines Mietvertrages (schriftlich/mündlich) bzw. der Wohnraumübernahme wird eine Provision in Höhe von 1,5 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort fällig.

Sollte das Objekt vom Anbieter 1Apartment gegenüber für eine Mietdauer von unter 1 Jahr angeboten worden sein und sucht der Auftraggeber für unter 1 Jahr Mietzeit so kann sich die Provision bei tatsächlicher Nutzungsdauer unter 1 Jahr entsprechend folgender Provisionstabelle berechnen:

Provisionstabelle in % einer Monatsmiete. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bis zu 1 Monat:

25 %

Bis zu 2 Monaten:

40 %

Bis zu 3 Monaten:

55 %

Bis zu 4 Monaten:

70 %

Bis zu 5 Monaten:

85 %

Bis zu 6 Monaten:

100 %

Bis zu 8 Monaten:

125 %

Bis zu 10 Monaten:

135 %

Über 10 Monaten:

150 %

Die Provision wird unmittelbar nach Abschluß des Mietvertrages fällig.


7
Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluß auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.


8
Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, oder ein für kürzer als in Auftrag gegeben abgeschlossenes Mietverhältnis, begründet keinerlei Ansprüche gegen 1Apartment. Der Anspruch 1Apartment auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Provision bleibt hiervon unberührt.


9
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Gerichtsstand ist Mannheim, sofern der Vermittlungsvertrag mit einem Kaufman abgeschlossen wird.