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Antworten auf die häufigsten Fragen zum Vermieten von möblierten Appartements, Wohnungen und Zimmer.

  • Wer benötigt Wohnraum auf Zeit?
  • Kann man auch als Mieter über 1Apartment vermieten?
  • Wer kann über 1Apartment vermieten?
  • Ist die möblierte Vermietung für Investoren interessant?
  • Kümmert sich 1Apartment auch um die Vermietung meiner Wohnung, wenn ich nicht da bin?
  • Wie bin ich als Vermieter abgesichert?
  • Wie sollte die Kaution gestellt werden?

  • Wer benötigt Wohnraum auf Zeit ?

    Unser Klientel besteht vor allem aus Personen, die aus beruflichen Gründen für Wochen, Monate oder Jahre möblierte Wohnungen, Apartments oder Zimmer suchen: Ingenieure, Computerfachleute, Unternehmensberater und Projektbetreuer der weltweiten Firmen ebenso wie Trainees, Praktikanten und Kursteilnehmer der ansässigen Industrie, Banken und Versicherungen (sehen Sie dazu auch unsere Referenzen)

    Viele sind hochqualifizierte Spezialisten, die für namhafte Großunternehmen projektbezogen tätig sind. Dieses internationale Klientel sucht über uns dementsprechend adäquate Objekte.

    Unabhängig vom Budget, das für die Anmietung zur Verfügung steht, achten allerdings heute - gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten - nicht nur die privaten Sucher sondern auch die Firmen auf ein ausgewogenes Preis/Leistungsverhältnis.


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    Kann man auch als Mieter über 1Apartment vermieten?

    Viele Mieter bewohnen ihre Wohnung nicht ständig, sind geschäftlich unterwegs, befinden sich längere Zeit in Urlaub oder nutzen nicht alle Räume der Wohnung. Hier bietet es sich natürlich an, die bereits vollständig eingerichtete Mietwohnung ganz oder teilweise unterzuvermieten. Daraus resultieren Vorteile, wie z. B. besserer Schutz gegen Einbruch und vor allem die zusätzliche Einnahmequelle.

    Die Untervermietung bedarf der Genehmigung des Vermieters. Der Vermieter sollte informiert sein und seine Zustimmung hierzu erteilen, am besten schriftlich.


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    Wer kann über 1Apartment vermieten?

  • Eigentümer
  • Investoren
  • Mieter (Erlaubnis zur Untervermietung vorausgesetzt)

  • Welches sind die wichtigsten Kriterien für die Vermietung von möbliertem Wohnraum?

    Ausstattung:
    komplett möblierte Einrichtung in "wohnfertigem" Zustand in guter bis sehr guter Qualität, ansprechende Optik und Funktionalität.

    Lage:
    bevorzugt gesucht werden zentrale, verkehrsgünstige und gute Wohnlagen.

    Preis:
    Die Miete richtet sich nach dem ortsüblichen Preisniveau, sämtliche Nebenkosten sollten enthalten sein, die Kaution richtet sich nach Ausstattung und Mietlaufzeit und beträgt durchschnittlich 1 - 2 Monatsmieten, max. 3 Monatskaltmieten.

    Sie wünschen hierzu mehr Informationen oder eine individuelle Beratung? Rufen Sie einfach an und vereinbaren sei einen Termin.

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    Ist die möblierte Vermietung für Investoren interessant?
    Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Parameter zusammengestellt:

    Höhere Rendite
    Bei der möblierten Vermietung kann in der Regel mit einer höheren Rendite gerechnet werden (siehe auch: Anbieter > Preise). Allerdings ist sie in hohem Maße von der Marktsituation der jeweiligen Stadt und dort zusätzlich von der Stadtteillage abhängig.
    Durch die kürzeren Vermietungsintervalle profitieren Sie zudem von der konjunkturellen Lage des Wohnungsmarktes. So können die Mieten durchaus um +/- 10 bis 20 % schwanken.

    Schnellere Verfügbarkeit
    Die Mieter sind üblicherweise projektbezogen in einer anderen Stadt, das bedeutet, dass die Mietzeiträume überschaubar (durchschnittlich 3 - 12 Monate) sind. Der Vorteil der Verfügbarkeit der Immobilie bleibt dadurch erhalten. Sie sind mit Ihrer Immobilie flexibel. Für Vermieter, die kurz- bis mittelfristig einen Verkauf oder Eigenbedarf planen, ein ausschlaggebendes Argument.

    Hohe Flexibilität
    Die möblierte Vermietung auf Zeit verlangt von den Vermietern als auch von 1Apartment eine höhere Flexibilität im Gegensatz zur unmöblierten Vermietung. Es ist eine ständig neue Herausforderung, den Wünschen und Vorstellungen der Mieter gerecht zu werden.


    Sie wünschen hierzu mehr Informationen oder eine individuelle Beratung? Gerne übernehmen wir das. Rufen Sie einfach an und vereinbaren sie einen Termin.


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    Kümmert sich 1Apartment auch um die Vermietung meiner Wohnung, wenn ich nicht da bin?

    Unsere Vermieter möchten nach Möglichkeit ihre Wohnungen den Suchenden selbst vorstellen, weil sie diese am besten kennen und präsentieren können. Bei dieser Gelegenheit können sie sich einen persönlichen Eindruck vom Interessenten verschaffen.

    Können Sie selbst nicht vor Ort sein, dann beauftragen Sie uns. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Vermietung Ihrer Wohnung. Besichtigungen mit Interessenten und Erstellung von Mietverträgen sind dabei kostenloser Bestandteil unseres Vermittlungsservices für Vermieter.

    Darüber hinaus versteht sich 1Apartment auch als Ansprechpartner für Mieter und Vermieter während der gesamten Mietzeit. Ihre und Ihres Mieters Zufriedenheit sind uns wichtig.


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    Wie bin ich als Vermieter abgesichert?

    Die Wahl des richtigen Mieters
    Grundsätzlich muss jeder Mietinteressent 1Apartment einen schriftlichen Vermittlungsauftrag erteilen, der ausführliche, persönliche Daten enthält. Mit diesem Profil kann 1Apartment eine Vorauswahl treffen und entsprechende Wohnraumangebote auswählen. Sie profitieren dabei von unseren langjährigen Erfahrungen. Die Entscheidung bleibt jedoch Ihnen überlassen. Sagen Sie deshalb keinem Mietinteressenten zu, bei dem Sie ein schlechtes Gefühl haben.

    Kaution
    Als Sicherheit empfehlen wir bei jeder Vermietung eine Kaution zu verlangen. Ihre Höhe sollte zwischen 1 und 2 Monatsmieten liegen. Damit ist zwar der Wert der gesamten Einrichtung bei weitem nicht abgedeckt, aber in der Regel ist dies ein ausreichender Betrag, um die Mieter zum achtsamen Umgang mit der Wohnungseinrichtung anzuhalten. 3 Monatskaltmieten (= maximal zulässig) werden sehr selten verlangt und bezahlt.

    Schäden an der Einrichtung
    Abgesehen von Bagatell- und Kleinschäden, die durch die Kaution abgedeckt sind, liegt die Schadensrate deutlich unter 1 %. Ob deshalb die Absicherung durch eine Hausratversicherung sinnvoll ist, hängt vor allem vom Wert der Einrichtung ab. Haben Sie selbst eine Hausratversicherung, so sollten Sie dem Versicherer die Vermietung melden, da bei den meisten Hausratversicherungen eine Haftung bei Weitervermietung ausgeschlossen ist. Bevor sie allerdings einen Kunden verlieren, lassen viele Versicherungen mit sich reden. Der Mieter sollte haftpflichtversichert sein.

    Schäden gegenüber Dritten
    Sie sollten darauf achten, dass Ihr Mieter für Schäden, die er gegenüber Dritten (Personen- und Sachschäden bei Nachbarn) verursacht, abgesichert ist. Dafür benötigt er eine Haftpflichtversicherung. Aber da normalerweise diese Versicherungen einen Haftungsausschluss für alle gemieteten Sachen beinhalten, kommen diese nicht für Schäden an der von Ihnen vermieteten Wohnung auf.

    Wann der Mieter nicht haftet
    Müssen im Laufe des Mietverhältnisses z. B. elektrische Geräte repariert werden, gehen die Kosten normalerweise zu Lasten des Vermieters. Nur wenn sich einwandfrei nachweisen lässt, dass der Mieter den Schaden verschuldet hat, haftet der Mieter.

    Gefahrenquellen in der Wohnung
    In erster Linie ist dies alles, was mit Wasser zu tun hat. Wir empfehlen deshalb dringend, an den Wasserzuleitungen zur Waschmaschine und Spülmaschine, etc. einen automatischen Wasserstopper anzubringen.


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    Wie sollte die Kaution gestellt werden?

    Sparbuch
    Was bei einer jahrelangen Vermietung zur Sicherung des Kautionsbetrages und seiner Zinserträge sinnvoll ist, macht bei einer kurzfristigen Vermietung nur allen Beteiligten (dem Vermieter, dem Mieter und der Bank) einen Aufwand, der in keiner Relation zum Zinsertrag steht. Wenn nach Mietende dann auch noch nicht sofort alle Nebenkosten abgerechnet werden können und der Mieter vielleicht wieder ins Ausland zurückkehrt, wird die Sache völlig kompliziert. Ein Sparbuch anzulegen, lohnt nur bei Vermietung über 12 Monate.

    Bankbürgschaft
    Diese Art der Kautionsstellung wird von vielen bevorzugt. Allerdings haben die meisten Banken inzwischen die Gebühren z. T. drastisch erhöht. Außerdem sollten sie darauf achten, dass das eingetragene Verfallsdatum mindestens auf 2 bis 3 Wochen nach dem Mietzeitende datiert wird. Die Kosten für eine Bankbürgschaft trägt der Mieter.

    Haftungserklärung
    Bei namhaften Unternehmen genügt vielen Vermietern eine ausdrückliche Haftungserklärung im Mietvertrag. Ein großer Teil der Firmen bevorzugt diese Art der "Kaution" oder macht dies gar zur Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrages. Natürlich ist dies die unkomplizierteste Art der Schadensabsicherung, hat aber den Nachteil, dass Sie im Schadensfall erstmal den Schaden und seine Höhe dem Unternehmen nachweisen müssen, um an Ihr Geld zu kommen.

    Zahlung auf das Konto des Vermieters
    Aufgrund der Kurzfristigkeit der Mietverhältnisse bei der möblierten Vermietung (meist 2 - 6 Monate) wird die Kaution in der Regel direkt auf das Konto des Vermieters bezahlt und bei Rückgabe der Wohnung wieder zurückerstattet bzw. auf das Konto des Mieters innerhalb von 3 Wochen nach Mietende überwiesen, sofern es keine Verrechnung gibt (Telefonkosten, Endreinigung, etc.).
    In der Praxis hat sich diese vereinfachte Form bewährt, da der Bezug der Wohnung oft bereits 1 - 2 Tage nach deren Besichtigung erfolgt und für den Mieter meistens wichtig ist, dass die Kaution umgehend nach Mietende zurückgezahlt wird.


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