Antworten auf die häufigsten Fragen zum Mieten von möblierten Appartements, Wohnungen oder Zimmer.
Was kostet die Vermittlung?
Fragen zur Auftragserteilung
Fragen zu den Mietpreisen
Wie bekomme ich Adressen zu den Angeboten?
Fragen zum Mietvertrag
Fragen zur Kaution
Fragen zur Haftung
Fragen zur Renovierung
Fragen zur Endreinigung
Fragen zum Telefonanschluss
Was kostet die Vermittlung?
Für unseren Vermittlungsservice berechnen wir eine Gebühr, wenn er zu einer Mietabsprache eines unserer Angebote führt. Die Höhe ist abhängig vom Mietpreis und der Mietzeit.
Die Provisionsstaffelung entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Vereinbarungen der einzelnen Geschäftsstellen. Um sich zu informieren klicken Sie bitte in der angezeigten Übersichtsliste auf die gewünschte Stadt.
Die Gebührensätze sind in Prozent einer Monatsmiete angegeben. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
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Fragen zur Auftragserteilung
In einigen Städten können Sie sich bereits online registrieren. Ansonsten steht Ihnen in jedem Fall ein PDF-Auftrag zur Verfügung. Diesen können sie uns via FAX oder Post ausgefüllt zusenden. Bitte machen Sie auf dem Auftragsformular möglichst genaue Angaben: Geben Sie Telefon-, Faxnummern und E-Mail-Adressen an, sowie den gesuchten Zeitraum (von - bis) und die gewünschte Maximalmiete.
Achtung: Ohne Angabe des Arbeitgebers, Ihrer personenbezogener Daten und einer Einzugsermächtigung oder Kreditkarte können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten.
Firmen können den Ablauf zur Auftragserteilung telefonisch oder per E-Mail bei den jeweiligen 1Apartment-Geschäftsstellen erfragen, da unterschiedliche Vermittlungsaufträge und AGBs bestehen.
Ihre Angaben werden in jedem Fall von uns vertraulich behandelt und selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Sollten Sie innerhalb von 48 Stunden keine Rückmeldung von uns erhalten haben, so haben wir Ihren Auftrag vermutlich nicht erhalten. Nehmen Sie in diesem Fall bitte mit uns Kontakt auf.
Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
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Fragen zu den Mietpreisen
Wie kommen die Mietpreise zustande?
Trotz zahlloser Regularien werden auch auf dem Wohnungsmarkt die Mietpreise durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Steigt die Nachfrage, so steigen auch die Preise und umgekehrt. Die Höhe der Nachfrage wird - neben der konjunkturellen Situation - im wesentlichen von folgenden Faktoren bestimmt:
Standort-Lage: Großstädte aber auch Messe- und Universitätsstädte sowie Städte mit wirtschaftlichen Standortvorteil haben z. T. ein deutlich höheres Mietpreisniveau als vergleichbare Städte mit ähnlicher Einwohnerzahl.
Lokale Lage: Bevorzugt gesuchte Lagen (zentral, verkehrsgünstig, gute Wohnlagen, gute Infrastruktur) sind teurer als weniger gesuchte.
Umfang und Qualität der Ausstattung: Hierzu zählt Zustand, Optik, Funktionalität.
Qualität der Immobilie: Zustand des Gebäudes innen und außen, Zustand und Ausstattung der Wohnung (san. Einrichtungen, Heizung, Balkon, etc.).
Um aus all diesen Faktoren das korrekte Preis-/Leistungsverhältnis eines bestimmten Objektes richtig beurteilen zu können, bedarf es der ständigen Marktbeobachtung. Gerne berät Sie dazu unser durch hunderte von Vermittlungen erfahrenes Personal.
Kaltmiete oder Warmmiete?
Bei den meisten der angebotenen Objekte sind die Mieten inklusive aller Nebenkosten (Pauschalmieten). Dies begründet sich darin, dass der Vermieter nur sehr schwer sämtliche Betriebs- und Nebenkosten mit Ihnen abrechnen kann, da der Mietzeitraum in aller Regel zwischen 3 und 12 Monaten (oder gar noch weniger) liegt.
Ihre Vorteile als Sucher dabei sind:
einfache und schnelle Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote.
nach Mietzeitende keine böse Überraschung durch hohe Nebenkostennachzahlungen.
kein langes Warten auf die Rückgabe Ihrer Kaution wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen.
Zusätzliche Nebenkosten
Da der Stromverbrauch einfach und schnell erfasst werden kann, rechnen einige Vermieter diesen verbrauchsabhängig ab. Sonstige Nebenkosten, die im Mietpreis normalerweise nicht erfasst werden, sind die Kosten für Telefon, Putz-, Bügel- und Wäscheservice, Waschautomatenbenutzung, Park- oder Garagenplätze, teilweise auch für Kabel- und Rundfunkgebühren. Auf diese zusätzlichen oder optional anfallenden Kosten finden Sie aber i.d. Regel immer einen Hinweis in unseren Angebotsbeschreibungen.
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Wie bekomme ich Adressen zu den Angeboten?
Anmeldung
Sie haben Interesse an unserem Service und möchten über 1Apartment Wohnraum mieten, den Sie sich aus unseren angebotenen Objekten ausgesucht haben. Erteilen Sie uns einfach einen Auftrag. Diesen können Sie in einigen Städten bereits als Online-Formular ausfüllen; in jedem Fall steht er Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken zur Verfügung. Gerne erwarten wir Sie auch in unserer Agentur. Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen.
Erste Angebote
Sobald uns Ihr Auftrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, erhalten Sie erste Angebote. Anhand Ihres Suchprofils wählen wir für Sie passende Objekte aus. Gerne können Sie Ihre Vorauswahl aus unserer Online-Datenbank mitteilen. Sie erhalten von uns Informationen zu den Objekten und die Kontaktdaten unserer Anbieter. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der Vereinbarung von Besichtigungen behilflich.
Weitere Angebote
Ihre Traumwohnung war bei der ersten Auswahl noch nicht dabei oder Sie haben ihr Suchprofil zwischenzeitlich verändert? Macht nichts. Wir haben Verständnis, dass Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen wollen. Wir erhalten täglich Angebote, die wir Ihnen präsentieren können. Rufen Sie uns deshalb einfach an oder schicken uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen so lange zur Verfügung, bis Sie gefunden haben, wonach Sie suchen.
Ich habe ein Angebot gesehen, das mich interessiert!
Teilen sie uns bitte die Anbieter-Objekt-Nr. mit und wir lassen Ihnen weitere Informationen zu diesem Objekt zukommen.
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Fragen zum Mietvertrag
Abschluss des Mietvertrages
Jedem Mietverhältnis liegt automatisch ein Mietvertrag zugrunde, der die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter regelt. Dieser kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend (z. B. genügt dazu die Schlüsselübergabe) abgeschlossen werden. Wird kein schriftlicher Vertrag abgeschlosssen, so unterliegt das Mietverhältnis den gesetzlichen Regelungen. Wir empfehlen die Schriftform. Einen rechtlich geprüften Mietvertrag stellen wir Ihnen gerne als Service zur Verfügung.
Mietzeitraum und Kündigung
Die meisten Mietverträge werden monatsweise, und zwar vom ersten bis zum letzten eines Monats abgeschlossen. Wollen Sie den Beginn während des Monats festlegen, so besprechen Sie dies gleich vorher mit uns bzw. dem Vermieter.
Bei Mietverhältnissen "auf bestimmte Zeit" ist der Zeitraum, Beginn und Ende, festgelegt und bindend. Über das Mietzeitende hinaus kann nach Absprache mit dem Vermieter eine Mietlaufzeitkorrektur vorgenommen werden. Hierzu ist eine dementsprechende Vereinbarung über die Ankündigungsfrist im Mietvertrag festzuhalten.
Bei Rückfragen zum Mietvertrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Fragen zur Kaution
Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution bei von uns vermittelten Wohnräumen beträgt in der Regel 2 Pauschalmieten (Monatsmiete inkl. Nebenkosten), bei kürzeren Mietverhältnissen (1-2 Monate) meist nur eine Monatsmiete.
Wie kann ich die Kaution bezahlen?
Sowohl den Vermietern als auch Ihnen sollte an einer einfachen und schnellen Regelung gelegen sein, da das Mietverhältnis für eine befristete Zeit vorgesehen ist und der Bezug der Wohnung eventuell kurzfristig erfolgt. Üblich ist die Zahlung direkt auf das Konto des Vermieters. Bei längeren Mietzeiten (> 1 Jahr) wird die Kaution meist in Form eines Sparbuches oder durch eine Bankbürgschaft hinterlegt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sprechen Sie die Art der Kautionsstellung rechtzeitig mit Ihrem künftigen Vermieter ab.
Wann wird die Kaution zurückbezahlt?
Idealerweise am Tag des Auszugs, in der Regel aber durch Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto innerhalb von 3 Wochen. Die Rückzahlung der Kaution kann sich zum Teil erheblich verzögern, wenn Schäden reguliert oder Forderungen beglichen werden müssen. Rechtlich ist der Vermieter verpflichtet spätestens nach 6 Monaten die Kaution abzurechnen. Wir legen Wert darauf, dass der Vermieter die Kaution schnell und korrekt zurückerstattet. Auch hier gilt: Kurz bei 1Apartment anfragen, welche Erfahrungen wir mit dem Vermieter gemacht haben. Sollten Sie berechtigte Probleme bei der Rückzahlung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
Verzinsung der Kaution?
Liegt die Kaution auf einem Sparbuch, bekommen Sie die zz. banküblichen Zinsen. Diesen Anspruch haben Sie auch an den Vermieter, wenn die Kaution auf ein Konto des Vermieters gezahlt wurde. Der Vermieter kann aber auch Kosten gegenrechnen, die z. B. durch verspätete Mietzahlungen entstanden sind oder von der Bank belastet werden. (Sparbuch anlegen = Kosten, Sparbuch auflösen = Kosten)
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Fragen zur Haftung
Schäden an und in der Wohnung
Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden an der Wohnung bzw. deren Möblierung und Ausstattung. Sollte der Vermieter den Schaden beseitigen bzw. Inventar ersetzen, kann er die Kosten für die Besorgung in Rechnung stellen. Ggf. erfolgt eine Verrechnung mit der Kaution. Wurde bei der Wohnungsübergabe mit dem Mietvertrag eine Inventarliste ausgehändigt, wird diese bei Auszug auf Vollständigkeit überprüft. Bei absehbaren Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sind wir gerne als neutrale Berater für Sie da.
Schäden außerhalb der Wohnung
Verursachen Sie Schäden gegenüber Dritten z. B. an Nachbarwohnungen, übernehmen Sie die Haftung ( z. B. Brand- oder Wasserschäden an Immobilien, Mobiliar und/oder Personen). Dies kommt selten vor. Wir empfehlen jedoch immer den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Gefahrenquellen
Bei vorhandener Wasch- oder Spülmaschine in der Wohnung sollten Sie darauf achten, dass bei Inbetriebnahme der Geräte immer jemand in der Wohnung anwesend ist. Bei Nichtbeachtung haftet die Versicherung nicht.
Hitzequellen, z. B. Herdplatten, elektr. Heizkörper usw. sowie brennende Kerzen, Rauchwaren und Strahlerleuchten können Brandschäden verursachen. Deshalb ist hier besondere Vorsicht angebracht.
Feuchtigkeitsschäden durch geöffnete Fenster: Beim Verlassen der Wohnung nach Möglichkeit die Fenster schließen, damit bei schlechter Witterung keine Schäden auftreten können.
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Fragen zur Renovierung
Bei der Vermietung von unmöbliertem Wohnraum ist es im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Wohnung bei Auszug komplett fachmännisch streichen lässt bzw. Renovierungsarbeiten vornimmt oder anteilig Kosten übernimmt.
Diese turnusmäßigen Renovierungsarbeiten übernimmt bei der möblierten Vermietung der Vermieter. Nur wenn erkennbare Abnutzungen und Beschädigungen entstanden sind und/oder lange Mietzeiten (> 1 Jahr) vereinbart wurden, werden Renovierungskosten an den Mieter weiterberechnet.
Zu diesen Renovierungsarbeiten zählt allerdings nicht die beim Auszug anfallende Endreinigung der Wohnung, die durch Sie zu erfolgen hat (siehe dazu folgender Punkt).
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Fragen zur Endreinigung
Der Wohnraum ist in einwandfreiem Zustand wieder zu übergeben. Unseren Angeboten können Sie entnehmen, ob eine Endreinigung Bestandteil des Mietvertrages ist und wer diese übernimmt.
Küche
Sollte der Herd oder der Ofen durch Einbrennungen verschmutzt sein, hilft Backofenreiniger um die Verschmutzungen zu entfernen.
Wenn Sie den Kühlschrank abtauen, stellen Sie das Gerät ab und lassen anschließend die Türe offen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Teppichböden
Soweit Flecken während der Mietzeit entstanden sind, ist eine maschinelle Reingung notwendig. Im Do-it-Yourself-Verfahren kann es passieren, dass Sie mehr Schaden als Nutzen anrichten. Sogenannte Fleckenmittel sollte man nicht einsetzen. Entsprechende Teppichreinigungsunternehmen finden Sie im Branchenbuch.
Parkettböden
Diese Böden dürfen nur mit einem Parkettbodenreinigungsmittel behandelt werden. Vor allem ist zu unterscheiden, ob es sich um Echtholzparkett oder nur um einen Laminatboden handelt.
Polsterreingung (Sofas & Sessel)
Auch hier gilt: Um Schäden zu vermeiden, nur den Fachmann die Reinigung vornehmen lassen.
Vorhänge
Falls auch hier eine Reinigung notwendig ist, bitte die Pflegehinweise beachten und ggf. den Fachmann beauftragen.
Bettwäsche
Grundsätzlich gilt: So wie Sie die Wohnung einschließlich Wäsche übernommen haben, ist diese auch zurückzugeben.
Reinigungsservice
Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl einer Reinigungsfirma behilflich.
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Fragen zum Telefonanschluss
Sollte ein im Objekt angebotener Telefonanschluss nicht aktiviert sein, können Sie nach Absprache mit dem Anbieter die Anmeldung selbst vornehmen. Hierzu genügt ein Telefonat mit der Telekom: 0800-3301000.
Anmeldung des Telefons
Ist Ihnen die Telefonnummer des Wohnungsvorgängers bekannt, erfolgt die Freischaltung einfacher und schneller. Ansonsten können sie mit 2 bis 7 Werktagen Verzögerung rechnen. Für die einmalige Bereitstellung berechnet die Telekom ca. € 50,-
Telefonanschluss: Analog oder ISDN
Der für Sie richtige Anschluss, ist von Ihren Anforderungen abhängig. Fragen zu Anschlusskosten, Grundgebühr und Tarifen beantwortet der Telefonanbieter.
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